Allgemeine Geschäftsbedingungen
proWiss Wissenschaftsberatung
Dr. Reinhard Klein-Arendt & Dr. Birte Kathage GbR
(Stand: Februar 2020)
§ 1 Geltungsbereich
- Für alle Rechtsverhältnisse zwischen der proWiss und ihren Auftraggeber*innen gelten in Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften zusätzlich und ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
- Alle folgenden AGB sind bindend. Anderslautende Individualvereinbarungen sind bei Vertragsabschluss zulässig. Sofern der/die Auftraggeber*in individuelle Vorgaben vereinbaren möchte, hat er/sie diese schriftlich vorzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens proWiss wirksam. Anderslautende AGB des Auftraggebers/der Auftraggeber*in haben auf die Gültigkeit dieser AGB keinen Einfluss und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, proWiss stimmt dem ausdrücklich zu.
§ 2 Aufgabenteilung zwischen Auftraggeber*in und proWiss
- proWiss begleitet das Projekt / die Veranstaltung des Auftraggebers/der Auftraggeberin im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit in jeder gewünschten Phase beratend, unterstützend und unterrichtend. Um proWiss die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird der/die Auftraggeber*in alle diesbezüglichen Fragen seitens proWiss über sein/ihr Vorhaben rechtzeitig, vollständig und zutreffend beantworten. In diesem Rahmen wird der/die Auftraggeber*in proWiss auch ungefragt über solche Umstände informieren, die für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung von Bedeutung sind. Der/die Auftraggeber*in hat dafür Sorge zu tragen, dass proWiss alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen und Rahmenbedingungen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für die entsprechende Berücksichtigung von Vorgängen und Umständen, die erst während der Tätigkeit von proWiss bekannt werden.
Jedwede Unterlagen von proWiss werden dem/der Auftraggeber*in ausschließlich in Kopie vorgelegt.
- Die Länge des Vertragszeitraums wird durch individuelle Absprachen bestimmt. Das Recht von proWiss zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Eine fristlose Kündigung durch den/die Auftraggeber*in ist nur nach vorheriger Abmahnung zulässig. Kündigung und Abmahnung bedürfen der Schriftform. Sollte der/die Auftraggeber*in im Ausland ansässig sein, so genügt für die Schriftform die Übermittlung per E-Mail (siehe hierzu § 8 Ziffer 3). Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen der Auftragnehmerin zahlt der/die Auftraggeber*in das vereinbarte Honorar.
§ 3 Vergütung und Zurückbehaltungsrecht
- Kostenpflichtig sind sämtliche Tätigkeiten, die proWiss für den/die Auftraggeber*in erbringt. Die Preisliste von proWiss ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht individuelle Tarife vereinbart werden. 75% der vertraglich vereinbarten Honorarsumme sind bei Vertragsabschluss fällig, die Restsumme bei Vertragsende oder nach Leistungserbringung durch proWiss. Soweit nicht gesondert ausgewiesen, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer eingeschlossen. Vor Zahlung von 75% der Honorarsumme ist proWiss zu keiner Tätigkeit verpflichtet.
- Die Zahlungsfrist beträgt sieben Kalendertage. Für Mahnungen nach Fälligkeit ist proWiss berechtigt, 25,00 € Mahnaufwand zu erheben. Die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Verzuges behält sich proWiss vor.
- Erfordert der Auftrag des/der Auftragnehmer*in finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Soweit nicht vertraglich vereinbart, ist proWiss berechtigt, diese Vorleistungen umfänglich vor Auftragsausführungsbeginn von dem/der Auftraggeber*in zu fordern.
- Bei Absage von Veranstaltungen von Seiten des Auftraggebers/der Auftraggeberin bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn stehen proWiss 50% des vereinbarten Honorars zuzüglich Mehrwertsteuer als Ausfallhonorar zu. Erfolgt die Absage binnen 30 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn, so steht proWiss der volle Honorarbetrag zuzüglich Mehrwertsteuer als Ausfallhonorar zu. Das Ausfallhonorar ist sofort fällig.
§ 4 Urheberschaft und -schutz
- proWiss ist Urheberin sämtlicher Manuskripte, Präsentationen, Handouts, Lehrmaterialien und sonstigen geistigen Werken, die im Zuge des Auftrags von proWiss dem/der Auftraggeber/in gestellt werden. Diese unterliegen dem Urheberrecht zum Schutz des geistigen Eigentums. Das ausschließliche Verwertungs- und Nutzungsrecht sowie sonstige Rechte nach dem UrhG an den geistigen Werken liegen und verbleiben bei proWiss. Gleiches gilt für Ergebnisse, die aufgrund von proWiss gestellten Materialen im Zuge von Veranstaltungen gefunden werden.
- Ein Rechtsanspruch auf die Überlassung von Vortragsmanuskripten, Präsentationsdateien, Lehrmaterialien und Handouts besteht nicht. Diesbezügliche individuelle Absprachen bleiben zulässig.
- Die technische Aufzeichnung einer Veranstaltung durch den/die Veranstalter*in bedarf der vorherigen Zustimmung von proWiss.
§ 5 Sonderleistungen
Soweit vorher mit dem/der Auftraggeber*in abgesprochen, ist proWiss
berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen
und für Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeber*in zu bestellen. Der/die
Auftraggeber*in verpflichtet sich in diesem Fall, proWiss eine entsprechende
Vollmacht zu erteilen.
§ 6 Haftungsausschluss und Gewährleistung
- proWiss haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, es sei denn, es handelt sich um eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Haftung wird auf die Höhe des Rechnungsbetrages beschränkt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
- proWiss verpflichtet sich, den Auftrag in allen Phasen mit größter Sorgfalt auszuführen und zwar termin- und fristgerecht. proWiss haftet jedoch nicht für Schäden, Ausfall oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, Streiks, behördliche Anordnungen oder technische Störungen entstanden sind. Zudem ist proWiss berechtigt, die Auftragserfüllung zu verweigern, wenn hiermit eine Gefahr für Leib oder Leben für ihre Mitarbeiter*innen verbunden ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für den Ort der Veranstaltung herausgegeben hat. In diesem Fall sowie bei den sonstigen Verzögerungen ist proWiss berechtigt, die Auftragserfüllung nachzuholen. proWiss wird dem/der Auftraggeber*in hierzu drei Ausweichtermine vorschlagen. Sollte der/die Auftraggeber*in die Nachholung durch Kündigung ausschlagen, steht proWiss entsprechend § 3 Ziffer 4 ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der Honorarsumme zu, das sofort fällig ist.
- Ferner wird keine Haftung für Fehler oder Verzögerungen übernommen, die von dem/der Auftraggeber*in durch falsche, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen, Unterlagen oder Rahmenbedingungen verursacht werden. proWiss übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit wissenschaftlicher Hypothesen, Theorien, Methoden und Ergebnisse in den wissenschaftlichen Texten oder Forschungsanträgen, die Gegenstand der Beratung sind.
- proWiss übernimmt keine Haftung für Copyright-Verletzungen durch den/die Auftraggeber*in, die bspw. durch die fehlende Kennzeichnung von Fremdtexten begangen werden. Sollte der/die Auftraggeber*in eine solche Verletzung begehen, stellt er/sie proWiss von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
- proWiss haftet aufgrund von Beratungsleistungen oder empfohlenen Maßnahmen nicht für den Erfolg eines Projektes, wie z.B. die Bewilligung von Förderanträgen, die Zulassung zum Prüfungsverfahren, oder die mindestens ausreichende Benotung einer wissenschaftlichen Arbeit. Beanstandungen der Arbeit von proWiss sind innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Vertrages geltend zu machen. Danach gilt der Vertrag als erfüllt.
§ 7 Datenschutz und Hinweise zur Datenverarbeitung
- proWiss erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Auftraggebers/der Auftraggeber*in. proWiss berücksichtigt dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung.
- proWiss verpflichtet sich, fachliche Informationen des Auftraggebers/der Auftraggeber*in, den Inhalt von Beratungsgesprächen sowie mündliche und schriftliche Ergebnisse derselben absolut vertraulich zu behandeln. ProWiss erhebt, verarbeitet oder nutzt Bestands- und Nutzungsdaten des Auftraggebers/der Auftraggeber*in nur, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie für die Inanspruchnahme und Abrechnung der Dienstleistungen von proWiss erforderlich ist (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Die Daten des Auftraggebers/der Auftraggeber*in werden nach Abschluss des Auftrags oder der Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
- Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme der Internetseiten von proWiss (Nutzungsdaten) erhebt, verarbeitet und nutzt proWiss nur, soweit dies erforderlich ist, um dem/der Nutzer*in die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen.
Ohne die Einwilligung des Auftraggebers/der Auftraggeber*in wird proWiss Daten des Auftraggebers/der Auftraggeber*in nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Der/die Auftraggeber*in hat im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf vollständige und unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Formvorschriften
- Erfüllungsort aller Verträge zwischen proWiss und dem/der Auftraggeber*in ist Köln (Deutschland).
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Rechtsverhältnis zwischen proWiss und dem/der Auftraggeber*in ist Köln (Deutschland).
- Alle Erklärungen der Vertragsparteien können auch mittels Telefax oder E-Mail übersandt werden. Dies gilt auch für Rechnungen. Sollte der/die Auftraggeber*in seinen/ihren Sitz im Ausland haben, so ist der Schriftform genügt, wenn die Erklärung via E-Mail mit Empfangsbestätigung übermittelt wird.
§ 9 Schlussbestimmungen
Sollte eine der in diesem Vertrag getroffenen Bestimmungen unwirksam sein
oder werden, so gilt diese durch diejenige ersetzt, die dem wirtschaftlich
Gewollten am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen
Vertragsbestimmungen wird dadurch nicht berührt.